Kompetenzen

Kompetenzen

Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.

Als Notare beraten wir Sie als juristische Experten und klären Sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Wir wahren die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleisten, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Wir beurkunden Rechtsgeschäfte und erledigen als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgen wir für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

Unsere Aufgaben als Notar

Vor der Beurkundung beraten wir umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände erstellen wir einen Entwurf der Urkunde. Dabei achten wir auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwachen wir den gesamten Vollzug. Wir holen beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragen Registereinträge, übernehmen notwendige Anzeigen bei Behörden, teilen Zahlungstermine mit und erteilen, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes sind wir als Notare neutral und unabhängig. Deshalb vertreten wir nicht die Interessen einer Partei, sondern beraten alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Als Notare sind wir zudem strengen Richtlinien und vielfältigen Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.

Unternehmensphilosophie

  • Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen Sie als Kunde unseres Notariats. Ihren Interessen wollen wir in der bestmöglichen Weise gerecht werden. Hierzu gehört für uns insbesondere Folgendes:
  • Wir freuen uns über Sie als unsere Kunden und erledigen Ihre Anliegen zeitnah. Termine für die Beglaubigung von Unterschriften oder für die Beglaubigung von Abschriften erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag. Termine für die Vorbesprechung von Verträgen oder für die Beurkundung von Vorgängen erhalten Sie meist innerhalb weniger Tage.
  • Ihre Beurkundungswünsche werden mit Ihnen, soweit erforderlich, ausführlich vorbesprochen. Diese Besprechungen führen in vielen Fällen die beiden Notare selbst durch, ansonsten unsere fachkundigen Mitarbeiter.
  • Unsere Urkunden formulieren wir so, dass sie bei aller gebotenen juristischen Genauigkeit auch für Nichtjuristen möglichst verständlich sind. Hierbei ziehen wir, falls dies rechtlich vertretbar ist, eine einfachere Gestaltung der komplizierteren Lösung vor.
  • Urkundenentwürfe erhalten Sie zeitnah, damit Sie sich rechtzeitig auf die Beurkundung vorbereiten können. Für Fragen hierzu sowie für die Besprechung und Einarbeitung von Änderungswünschen stehen wir im Vorfeld der Beurkundung gerne zur Verfügung. Selbstverständlich können auch noch während der Beurkundung Fragen gestellt werden.
  • Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen nehmen wir auch bei Ihnen zuhause oder im Krankenhaus vor, wenn Sie aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht in unsere Büroräume kommen können.
  • Für den Beurkundungsvorgang planen wir ausreichend Zeit ein. Dadurch können die Beurkundungen in einer entspannten Atmosphäre erfolgen und Wartezeiten für die folgenden Termine weitgehend vermieden werden.
  • Nach der Beurkundung bearbeiten wir die Vorgänge zügig weiter. Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung versuchen wir, so gut es geht, zu vermeiden. Auf Wunsch erhalten Sie die beurkundeten Vorgänge auch als elektronisches Dokument.
  • Trotz aller Anstrengungen können auch bei uns Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Beschwerden unserer Kunden nehmen wir ernst und unternehmen alles, um die Sache wieder auf die rechte Bahn zu bringen.

Kompetenzen

Als Notare sind wir maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Wir sind Experten insbesondere für:

  • Immobilienkaufverträge,
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,
  • Erbbaurechtsbestellungen,
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte,
  • Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung,
  • Testamente und Erbverträge,
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,
  • Lebenspartnerschaften,
  • Gründung von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen,
  • Vollmachten, Betreungs- und Patientenverfügungen.

Merkblätter

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie genauere Informationen zu unseren Tätigkeiten. So können Sie sich beispielsweise über die Risiken eines Bauträgervertrages oder wichtige Punkte bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages und auch über die Notarkosten informieren. Natürlich können Sie sich die Texte auch als RTF-File auf Ihren Computer herunterladen:

Amtsbereich

Einem Notar ist als Amtsbereich der Bezirk des Amtsgerichts zugewiesen, in dem er seinen Dienstsitz hat. Unser Amtsbereich umfasst demnach den Bezirk des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, also den gesamten unmittelbar westlich von München gelegenen Landkreis Fürstenfeldbruck, bestehend aus

  • den beiden Großen Kreisstädten Fürstenfeldbruck und Germering,
  • den beiden Städten Olching und Puchheim sowie
  • den Gemeinden Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Egenhofen, Eichenau, Emmering, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang,  Kottgeisering, Landsberied, Maisach, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Schöngeising und Türkenfeld.

Selbstverständlich können aber auch Klienten, die außerhalb unseres Amtsbereichs wohnen, unsere Geschäftsräume aufsuchen und unsere Dienste in Anspruch nehmen. In gleicher Weise sind wir berechtigt, Urkundstätigkeiten hinsichtlich von Grundstücken auszuüben, die außerhalb unseres Amtsbereichs liegen.

In Ausnahmefällen sind uns auch Beurkundungen außerhalb unseres Amtsbereichs erlaubt (z.B. bei Krankenhausaufenthalt eines Landkreisbewohners in München, Starnberg, Dachau etc.).

Insbesondere für Klienten aus dem östlichen Landkreis bieten wir an zwei Tagen im Monat einen "Sprechtag" im Rathaus der Stadt Germering an; vgl. hierzu unter "Sprechtage".