Herzlich
willkommen!

Dr. Nikolaus Buchta

Dr. Martin Jung

Notare in Fürstenfeldbruck

Kontakt aufnehmen oder Termin vereinbaren:

Kanzlei Fürstenfeldbruck

Oskar-von-Miller-Straße 4 d
82256 Fürstenfeldbruck
Telefonnummer: +49 (0)8141/40163-0
Telefax: +49 (0)8141/40163-33
E-Mail: mail(at)notare-bju.de

Kontakt und Anfahrt

Herzlich Willkommen

Auf den folgenden Seiten möchten wir uns vorstellen und Sie über unsere Tätigkeit und unsere Leistungen informieren. 

Gerne können Sie auch während unserer Bürozeiten bei uns anrufen (Tel.: 08141/40163-0) oder uns eine e-Mail (mail@notare-bju.de) oder ein Telefax (08141/40163-33) schicken.

Falls Sie uns auf unkomplizierte Weise Daten zu einem Immobilienkauf- oder -überlassungsvertrag oder zu einer GmbH-Gründung übermitteln möchten, können Sie auch unsere Angabenblätter nutzen. Diese finden Sie unter "Kontakt" hinterlegt.

Ihre Fürstenfeldbrucker Notare

Dr. Nikolaus Buchta und Dr. Martin Jung

Unsere Philosophie und Werte

Unparteiisch

Wir stehen Ihnen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren.

Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen, wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.

Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit
Rudolf von Jhering: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 1858.

Von uns behandelte Themenfelder

Immobilien

Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.

Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Mit den notariellen Online-Verfahren können zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht jetzt bequem per Videoverfahren erledigt werden. Sprechen Sie uns dazu an oder besuchen Sie für weitere Informationen: online.notar.de

Vorsorgevollmacht

Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.

Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.

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Wer denkt, im Notarbüro beherrschen noch immer Papier und Stift den Büroalltag, irrt gewaltig. Zahlreiche Projekte machen deutlich: Notarinnen und…

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Notarielle Online-Verfahren – vereinfachtes Verfahren für Bürger

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